Unsere Trennwände und Raumteiler aus natürlichen Moosen fördern die Konzentration, steigern die Produktivität und verbessern das Wohlbefinden. Wusstes du, dass sie sich herrvorrgand zur Umsetzung von Hygienekonzepten eignen? Wer will schon starre, hässliche Plexiglaswände sehen, wenn es doch natürlich und ästhetisch geht? Auf welche Moose wir dabei setzen und welche positiven Eigenschaften du für dich nutzen kannst, kannst Du in unserem letzten Beitrag noch einmal nachlesen.

Die Lockerungen für Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie werden nach und nach beschlossen. Für die Wiedereröffnung fehlt dir jedoch noch das passende Hygienekonzept? Mit unseren Trennwänden sowie Raumteilern aus natürlichen Moosen setzt du nicht nur dein Hygienekonzept einzigartig um. Gleichzeitig sorgen sie in deinen Räumen für einen hohen akustischen Komfort, aber auch für ein angenehmes Raumklima. Unsere Moose werden einzigartig und natürlich konserviert. Dadurch bleiben sie langanhaltend frisch und grün. Außerdem sind sie antistatisch, nehmen kaum Staub auf und sind somit komplett pflegefrei.

Und das Beste: Mit der Überbrückungshilfe 3 werden bauliche Maßnahmen für Hygienekonzepte mit bis zu 20.000 € pro Monat gefördert. Sichere dir jetzt bis zum 30.06.2021 einen Zuschuss für dein Hygienekonzept und nutze die Subvention von Trennwänden / Raumteilern aus Moosen bis zu 100%!

Raumtrenner aus Ballenmoos

Für welchen Zeitraum kannst Du Überbrückungshilfe 3 beantragen?

Im Zusammenhang mit den aktuellen Corona-Maßnahmen und dem Anspruch auf Überbrückungshilfe 3 werden Raumteiler als Hygienekonzept gefördert. Der Förderzeitraum erstreckt sich von November 2020 bis Juni 2021. Die Überbrückungshilfe 3 bietet bei einem coronabedingtem Umsatzeinbruch von mind. 30% eine Unterstützung von bis zu 20.000 EUR pro Monat bei baulichen Maßnahmen für Dein Hygienekonzept.

Welche Antragsvoraussetzungen gibt es für Überbrückungshilfe 3?

Für die Überbrückungshilfe 3 sind Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750 Millionen EUR antragsberechtigt. Aber auch Soloselbstständige sowie Freiberufler:innen im Haupterwerb. Haben diese in einem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mind. 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten, so besteht ein Anspruch auf Förderung. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Wird die 30-Prozent-Grenze in einzelnen Fördermonaten unterschritten, entfällt somit der Förderanspruch für den jeweiligen Monat. Wurden die November- oder Dezemberhilfe gezahlt, so sind diese Monate nicht antragsberechtigt.

Wie kannst Du die Überbrückungshilfe 3 beantragen?

Deinen Antrag für Überbrückungshilfe 3 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 kannst Du bis zum 31. August 2021 stellen. Pro Unternehmen oder Unternehmensverbund darf nur ein Antrag gestellt werden. Hierbei ist von dem Antragsteller eine kurze schriftliche Stellungnahme zu den durch Corona entstandenen Umsatzeinbrüchen einzureichen. Die Antragstellung erfolgt durch sog. prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.)

Muss der Umsatzeinbruch coronabedingt sein?

Wenn Du einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellst, solltest Du unbedingt versichern und belegen, dass Deine Umsatzeinbrüche coronabedingt sind. Wenn der laufende Geschäftsbetrieb beispielsweise durch Quarantäne-Fälle oder Corona-Erkrankungen der Angestellten nachweislich beeinträchtigt wurde, sind Umsatzeinbußen demzufolge coronabedingt.

Wie hoch ist die Förderung der Überbrückungshilfe 3?

Hier ist der Umsatzeinbruch im Vergleich zu 2019 entscheidend. Durch die Überbrückungshilfe 3 wird ein Anteil wie folgt erstattet:

> bis zu 100% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch größer 70%

> bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von 50% – 70%

> bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von 30% – 49%

Welche Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 gefördert?

Die Liste der förderfähigen Fixkosten umfasst unter anderem Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, aber auch andere feste Ausgaben wie Mietkosten für Fahrzeuge oder Maschinen. Seit dem 01.04.2021 zählen zu diesen Fixkosten nun auch Trennwände / Raumteiler zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Diese werden mit bis zu 20.000 EUR pro Monat gefördert.

Raumtrenner aus Pflanzenmoos

Unsere Raumteiler und Trennwände aus natürlichem Moos sind der perfekte Abstandshalter, welcher nicht nur super aussieht. Sie beeinflussen positiv das Raumklima und verbessern nachhaltig die Raumakustik. Dies lässt sich besonders in großen Räumen optimal umsetzen. Unsere Moose sind samtig weich und behalten Ihre natürlichen Eigenschaften. Einzigartig präpariert ist das Moos vor Ausbleichen geschützt. Dadurch bleibt die Farbe langanhaltend frisch.

Kontaktiere uns unter ueberbrueckungshilfe@moosmoos.de und lass uns doch über Deine Projekte & Wünsche sprechen. Wir verleihen der Wiedereröffnung Deines Unternehmens einen ordentlichen Vorsprung.

Weitere Themen zu Fassadenbegrünung, vertikale Gärten & Wandbegrünung